Recht Die Inselzeitung 20/02/2020

Der Fiskus auf Mallorca-Das hole ich mir vom Finanzamt zurück!

Ob Büromiete, Telefon, Personal, Arbeitsmaterialien oder Benzin: Selbstständige Gewerbetreibende, so genannte Autónomos, haben auch auf Mallorca diverse Geschäftskosten zu tragen. Einen Teil der dafür gezahlten Mehrwertsteuer (IVA) kann bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung (Declaración de renta) als steuerlich absetzbare Kosten (gastos deducibles en el IRPF) deklariert werden. „Grundsätzlich sind alle Ausgaben absetzbar, die von der gewerblichen Tätigkeit des Autónomos verursacht werden“, sagt Neus Corvillos Más von der Steuerberatungsagentur Fiscom in Llucmajor.

Je nach Gewerbeart des Autónomos unterscheiden sich diese Ausgaben natürlich. Und: Der Selbstständige steht letztendlich immer in der Pflicht, dem Finanzamt nachzuweisen, dass diese Ausgaben in Höhe und Bestimmung als steuerlich absetzbare Posten in der Einkommenssteuererklärung gerechtfertigt sind. „Ein örtlicher Handwerker, der in seiner IRPF-Erklärung mehrere Tausend Euro an Flugtickets als Betriebskosten deklariert, würde beim Finanzamt natürlich sofort Misstrauen erwecken“, so Steuerexpertin Neus Corville.

Im Folgenden ein Überblick über die relevantesten Fakten hinsichtlich absetzbarer Betriebskosten für Autónomos im aktuellen Steuerjahr.

Treten 2020 neue Änderungen in Kraft?
Nein. 2018 verabschiedete die spanische Regierung die vorerst letzte Steuerrechtsreform für Autónomos.

Geschäftsausgaben in der Wohnung
Freiberufler, die von zuhause aus arbeiten (Home-Office), können nicht nur einen Teil der Miete als Betriebskosten deklarieren, sondern auch bis zu 30 Prozent der Kosten  für Festnetz, Strom, Wasser und Internet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Autónomo nachweisen kann, seiner gewerblichen Tätigkeit zum Großteil in der eigenen Wohnung nachzugehen.    

Essen und tägliche Verpflegung
Ebenfalls seit 2018 können Aútonomos die Kosten für die eigene Verpflegung während der Ausführung ihrer gewerblichen Tätigkeit von der Steuer absetzen. Auch hier wird vorausgesetzt: Der Freiberufler muss für seine Tätigkeit an einem anderen Ort als zuhause essen. Die maximal absetzbaren Restaurant- oder Barkosten betragen 26,64 Euro pro Tag. Wichtig: Die Rechnungen dürfen ausschließlich mit Debit- oder Kreditkarte beziehungsweise einem „elektronischen Zahlungsmittel“ beglichen werden. Bargeldzahlungen werden vom Finanzamt in diesem Fall nicht akzeptiert.

Kosten für Geschäftsessen
Was man beispielsweise in Deutschland relativ unproblematisch als Geschäftskosten deklarieren kann, stößt  in spanischen Finanzämtern traditionell auf Misstrauen. Die Rede ist von Kosten für so genannte Geschäftsessen. „Solche Ausgaben beziehungsweise ihr Nutzen für die Tätigkeit des gewerbetreibenden Freiberuflers werden  von spanischen Finanzbehörden nur bis zu einem gewissen Schmerzgrad akzeptiert“, erklärt Neus Corville von Fiscom in Llucmajor. Dementsprechend „behutsam“ sollte man mit ihnen bei der Einkommenssteuererklärung umgehen.

Benzin- und Reisekosten
Wer für seine berufliche Tätigkeiten ins Auto oder in den Flieger steigen muss, kann sowohl Benzin als auch Flugtickets von der Steuer absetzen. Ihre Höhe ist dabei nicht begrenzt. „Natürlich muss auch hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausgabe und Gewerbetätig­keit gewährleistet sein“, so Corville. Auch Hotel- und Verpflegungskosten sowie Ausgaben für Mietwagen, Taxis  oder andere Transportmittel während einer Geschäftsreise können von der Steuer abgesetzt werden. Hier gilt allerdings ein maximaler Tagessatz von 54 Euro.

Nutzung von Geschäftsauto und Privatwagen
Grundsätzlich gilt: Sowohl die Anschaffungskosten als auch die Wartung eines Fahrzeuges sind für Autónomos absetzbar, solange sie „eindeutig“ für die geschäftlichen Zwecke eingesetzt werden. „Bei Baumaschinen oder Industriefahrzeugen beispielsweise gibt es darüber überhaupt keinen Zweifel. Ähnlich sieht es mit Taxis oder größeren Lieferfahrzeugen aus“, erklärt Neus Corville.
Sehr viel komplizierter sieht die Lage bei der teilweisen  Nutzung eines Privat-Pkw für gewerbliche Zwecke aus. „Hier verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis, wann, wie oft und warum ein Pkw vom Autónomo für seine berufliche Tätigkeit verwendet wird. Der Aufwand, diesen Nachweis anhand von bestätigten Geschäftsterminen, Kilometerzählungen, etc. zu erbringen, ist den meisten viel zu hoch“.

Kosten für private Krankenversicherungen
Neben den Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene und monatlich fällige staatliche Sozialversicherungabgabe (Seguridad Social) können Autónomos private Gesundheitsversicherungen bis zu einer Höhe von 500 Euro jährlich als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Was kaum einer weiß: Zahlt der Gewerbetreibende auch die private Gesundheitsversicherung für den Ehepartner und Kinder, können diese Kosten ebenfalls mit weiteren 500 Euro pro Versicherten geltend gemacht werden.

Nicht bezahlte Rechnungen als Betriebskosten deklarieren
Wird die von einem Autónomo gestellte Rechnung nicht beglichen, weil das Unternehmen Konkurs anmeldet, kann der Selbstständige diesen Einkommensverlust ebenfalls als Betriebsausgaben deklarieren – und in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Weitere Infos auch hier:
www.omnia-consulting.com

www.fiscom.es
www.infoautonomos.com