Deutsche Rente auf Mallorca- so geht es …
Als Renter das Leben auf Mallorca geniessen…
…ist nicht ohne. Falsch berechnete Ansprüche und Steuer können deutschen Pensionären den Lebensabend auf der Insel vermiesen. Abhilfe schafft eine professionelle Rentenberatung.
Deutsche Rentner zieht es seit vielen Jahren bereits ins Ausland, um dort den Lebensabend zu verbringen: Allein 2016 wurden mehr als 200.000 Renten an Deutsche überwiesen, die ihren Ruhestand außerhalb der Bundesrepublik verleben. Die Zahl hat sich damit in den vergangenen 20 Jahren um 100.000 erhöht.
Zu den beliebtesten Altersdomizilen von deutschen Rentnern zählen neben der Schweiz, Österreich und den USA vor allem die Balearen. Die Zahl der an Bundesbürger ausgezahlten Renten wuchs dort in den vergangenen zehn Jahren um etwa 65 Prozent auf knapp 20.000. Sorgen darüber, weit der Heimat an ihr Geld zu kommen, brauchen sich bundesdeutsche Rentner zumindest innerhalb der EU nicht zu machen. Das europäische Sozialrecht gewährleistet, dass Leistungen der jeweiligen sozialen Sicherungssysteme grenzüberschreitend als Vertragsrenten gesichert sind.
Stimmt der Rentenbescheid eigentlich?
Allerdings stellt sich die Frage, ob man auch tatsächlich so viel Rente bekommt wie einem zusteht. „Das Bundesversicherungsamt prüft öfter Bescheide der gesetzlichen Rentenversicherung und stellt wiederholt fest, dass sehr viele Fehler gemacht wurden“, weiß Aldona Wolf von der Kanzlei Wolf in Landau in der Pfalz. Die Deutsche vertritt seit geraumer Zeit auch die Interessen vieler auf Mallorca beheimateter Rentner oder Bundesbürger, die die Absicht haben, auf der Insel ihren Lebensabend zu verbringen. Und sie warnt: „Falsche Rentenberechnungen haben in Deutschland fast schon Tradition. Schon 1960 stellte man in Stichproben fest, dass sehr viele der Rentenbescheide vom Vorjahr falsch berechnet sind.“ Ob man selbst mit einem falschen Rentenbescheid lebe, kann nur durch eine fachmännische Prüfung festgestellt werden.
Unverständliches Procedere
Schon alleine den Bescheid zu verstehen, stellt jeden angehenden Rentner vor Herausforderungen. Es ist ein Wust an verklausulierten Formulierungen und undurchschaubaren Abrechnungen. Zahlenreihen von Entgeltpunkten sind schwer überprüfbar, wenn das Berechnungssystem nicht transparent wird. Liegt die Vermutung vor, dass der Bescheid falsch berechnet oder unvollständig ist oder gibt es andere Gründe, um in Widerspruch zu gehen, ist eine Beratung bei einem freiberuflichen Rentenberater sinnvoll. In der Regel stellt sich heraus, dass bei Falschberechnungen im Rentenbescheid der Versicherte zu wenig statt zu viel Rente bezieht. Mit der Klärung schon vor dem Rentenalter beginnen Aldona Wolf rät daher: „Man sollte schon weit vor dem Rentenalter mit der Klärung der Versicherungszeiten beginnen.“ Je früher der Versicherte fehlende Unterlagen einreicht, desto besser. Das hat mit den Aufbewahrungsfristen der Dokumentationszentren und der Unternehmen zu tun. Private Unternehmen haben aus steuerrechtlichen Gründen eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Doch bei einem Konkurs verschwinden die Akten schnell. Besondere Probleme stellen sich bei den Rentenzeiten nach dem Fremdrentengesetz. Falsche Einstufungen in die Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereiche sind keine Seltenheit. Die richtige Übersetzung der Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen sowie Versicherungsbücher ist hier von großer Bedeutung. Falsche oder unvollständige Übersetzungen machen es dem Rententräger unmöglich, eine korrekte Rente zu berechnen. „Am besten, man lässt seine Rentenunterlagen vom Fachmann prüfen. Bei bereits gezahlten Renten gibt es die Möglichkeit, eine Neuberechnung für vier Jahre rückwirkend zu bekommen“, rät Aldona Wolf.
Was machen Rentenberater?
„Rentenberater wie wir sind die Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Rente. Wir verkaufen keine Versicherungen, sondern kontrollieren als Organ der Rechtspflege die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung im Sinne unserer Mandanten.“ Rentenberater sind gerichtlich zugelassen und unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amts- und Landgerichts. Sie prüfen Ihre Rentenansprüche und beraten über Verbesserungsmöglichkeiten.
Wie sieht es mit der Steuerpflicht aus?
Ein weiteres Problem für viele deutsche Rentner auf Mallorca ist die Frage der Steuerpflicht. Bin ich als deutscher Rentner eigentlich sowohl in meiner Heimat als auch in Spanien steuerpflichtig? Grundsätzlich gilt: Wenn man seinen Lebensmittelpunkt auf der Insel hat, so gelten bezüglich der Rentenbesteuerung sowohl die Vorschriften des alten als auch des neuen Doppelbesteuerungsabkommens. Will heißen: Alle diejenigen, die vor dem 1. Januar 2015 erstmals eine deutsche Rente bezogen haben und ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben, sind allein dort steuerpflichtig. Für Bundesbürger, die ab diesem Datum eine Rente beziehen, und mehr als 183 Tage pro Jahr (am Stück oder gestückelt!) auf der Insel leben, gilt folgende Regel: Die deutsche Rente ist in Spanien steuerpflichtig und muss zusätzlich mit fünf Prozent ihrers Betrages in Deutschland versteuert werden. Der spanische Fiskus muss jedoch die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer anrechnen.
Internationale Rentenberatung auf Mallorca im Juni Vom 15. bis 16. Juni finden erneut die Internationalen Rentenberatungstage auf Mallorca statt.
Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +49 30 86 56 81 44 oder per Email an internationale-beratung@drv-bund.de ist Pflicht.
Die Beratung findet im Haus der spanischen Sozialversicherung in Palma statt.
Redaktion