Die Europäische Krankenversicherungkarte
Die Karte für den Fall der Fälle
Mallorca-Deutsche können die europäische Krankenversicherungskarte jetzt auch telefonisch bestellen
Wer als Deutscher mit Hauptwohnsitz auf Mallorca gelegentlich in die Heimat reist, sollte immer eine europäische Krankenversicherungskarte dabei haben. Mit der sogenannten „European Health Insurance Card“ (EHIC) braucht man sich keine Sorgen mehr zu machen, dass Ärzte in Deutschland die Behandlung verweigern oder einem eine hohe Rechnung dafür ausstellen. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte übernimmt stets die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen in insgesamt 32 Ländern des Euroraumes.
Ist die Karte überall gültig? Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in allen 28 Ländern der Europäischen Union gültig. Darüber hinaus wird sie auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz akzeptiert. Wer auf Mallorca gesetzlich krankenversichert ist, hat in all diesen Ländern Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische Versorgung durch die eigene Krankenversicherung. In Mazedonien, Montenegro und Serbien wird EHIC ebenfalls akzeptiert, allerdings werden nur die Kosten für Notfallleistungen übernommen.
Wie und wo bekomme ich die Karte? Auf Mallorca kann die EHIC-Karte – auf Spanisch heißt sie „Tarjeta Sanitaria Europea“ oder kurz TSE – bei allen Zweigstellen der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) beantragt werden. Nötig dafür ist ein gültiger Ausweis sowie die Sozialversicherungsnummer. Noch bequemer geht es per Telefon. Unter der Nummer 971 437 300 kann man sich die Karte innerhalb von zehn Tagen bequem nach Hause schicken lassen. Der Service ist kostenlos.
Eine Beantragung über die Homepage der spanischen Sozialversicherung – https://w6.seg-social. es/solTse/jsp/Entrada.jsp – ist ebenfalls möglich.
Welche Leistungen bietet die Karte? Generell werden mit Ausnahme von Mazedonien, Serbien und Montenegro die Kosten aller medizinisch notwendigen Leistungen übernommen. Das gilt sowohl für ambulante ärztliche Behandlungen als auch für stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus. Ebenfalls übernommen werden die Kosten notwendiger Medikamente, welche man in der Apotheke erwirbt. Im EU-Ausland ist man nach den Rechtsvorschriften des Landes krankenversichert, in dem man sich aufhält. Wer in der Schweiz medizinische Versorgung benötigt, hat Anspruch auf die Leistungen, die jemand hat, der in der Schweiz krankenversichert ist, wer in Frankreich einen Unfall hat, wird so behandelt wie ein in Frankreich versicherter etc. Manche Krankenversicherungen arbeiten auch mit Vertragskliniken im Ausland zusammen. In diesen Kliniken hat man als Mallorca-Resident also Anspruch auf die Leistungen des spanischen Krankenversicherungssystems.
Wie sieht die Kostenübernahme aus? In den meisten Ländern wie Deutschland oder Österreich werden Behandlungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. In einigen Ländern hingegen funktioniert das Gesundheitssystem anders. In Ländern wie beispielsweise Frankreich oder Luxemburg werden medizinische Behandlungen direkt beim Arzt bezahlt. Statt einer Kostenübernahme gibt es dort eine Kostenerstattung. Wer seine Behandlung vor Ort selbst bezahlen muss, sollte sich in jedem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen, aus der alle berechneten Maßnahmen und Behandlungen hervorgehen. Die Rechnung reicht man später bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und bekommt sein Geld entsprechend der Gesetze des Behandlungslandes erstattet.
Redaktion