Recht Die Inselzeitung 30/11/2022

Experten Tipp – Rechtsanwältin Sonja Willner mit Aussichten 2023

das steuerjahr 2023: Ausblicke auf künftiges

Hausangestellte zahlen in die Arbeitslosenversicherung, die Steuern auf Zinserträge steigen, und große Vermögen sollen sich solidarisch zeigen: Für 2023 hält der Fiskus einige Neuerungen parat.

Alle Jahre wieder blicken Steuerzahler gespannt auf die Änderungen und Neuregelungen bei Abgaben an den Fiskus. Wir haben, gemeinsam mit Rechtsanwältin Sonja Willner, die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Sie geben einen Einblick in die neuen Gesetze und wichtigen Auflagen.


Gibt es einen kostenpflichtigen, obligatorischen Personalausweis für Haustiere ab Januar 2023?
Hierbei handelt es sich um klassische Fake-News. Nach den Gesetzentwürfen soll es ein Zentralregister geben, in welchem Haustiere registriert werden, es wurde bis dato keinerlei Gesetz verabschiedet, und ein solches ist auch nicht in absehbarer Zeit zu erwarten, welches eine Ausweispflicht für Hund und Katz einführt. Richtig ist, dass Spanien in Sachen Tierschutz die rechtliche Stellung von Tieren nach und nach verbessert, zuletzt durch Anerkennung, dass es sich um fühlende Wesen handelt, die nicht gepfändet und versteigert werden dürfen, deren Betreuung bei einer Scheidung ebenfalls geregelt wird. Haltern, die Tiere misshandeln oder aussetzen, kann die Tierhaltung sogar verboten werden.

Glücksspiel
Auf den Balearen haben es Spielhallen immer schwerer. Es gibt neue Abstandsregelungen von mindestens 500 Metern zwischen den einzelnen Salons in Palma, ein Verbot der Aufstellung von Spielgeräten in der Nähe von Schulen und eine Verlängerung der Verjährungsfristen von sechs Monaten auf ein Jahr für leichte Verstöße.

Hausangestellte
Waren diese bis dato von Leistungen der Arbeitslosen­versicherung ausgeschlossen, da dort nicht für sie eingezahlt wurde, hat sich dies nun geändert: Ab Januar 2023 zahlen Hausangestellte, die weniger als 60 Stunden/Monat arbeiten in die Arbeitslosenversicherung ein und haben nach einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hausangestellte, die mehr Stunden pro Monat arbeiten, profitieren bereits seit dem 1. Oktober 2022 von dieser Neuregelung.

Steuerliche Änderungen 2023

Einkommenssteuer
Kleinere Einkommen erhalten weitere Steuerentlastungen. Der Betrag der Ermäßigung für die Erzielung von Erwerbseinkommen und der Schwellenwert, ab dem sie anwendbar ist, werden auf 19.747.50 € erhöht. Ebenso wird der Betrag der Ermäßigung von 5.565 auf 6.498 Euro pro Jahr erhöht. Die Untergrenze für die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenssteuer bei mehreren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird von 14.000 auf 15.000 Euro pro Jahr angehoben.

Besteuerung von Zinserträgen
Die Besteuerung von Zinserträgen wird auf 27% erhöht (derzeit liegt der Steuersatz bei 26%). Darüber hinaus wurde eine neue Einkommensgruppe geschaffen, in der Zinserträge ab 300.000 Euro mit 28% besteuert werden.

Wer in 2023 Nachwuchs erwartet, oder noch kleine Kinder hat, für den ist die folgende Information relevant:
Bis dato erhielten einen Vorsteuerabzug nur erwerbstätige Mütter mit Kindern unter drei Jahren. Ab 2023 wird der Abzug auf Frauen mit Kindern unter drei Jahren angewendet, die Anspruch auf die Anwendung des Mindestbetrags pro Kind haben und sich in einer der folgenden Situationen befinden:
– die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes beitragspflichtige Leistungen oder Unterstützungsleistungen aus dem Arbeitslosenversicherungssystem erhalten.
– die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in der entsprechenden Sozialversicherung oder Versicherung auf Gegenseitigkeit gemeldet sind.
– die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht angemeldet sind, aber zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt in der entsprechenden Sozialversicherung oder Versicherung auf Gegenseitigkeit angemeldet sind und mindestens 30 Tage lang Beiträge gezahlt haben (in diesen Fällen beginnt der Abzug, wenn das Kind in der Sozialversicherung angemeldet ist und die 30 Tage lang Beiträge gezahlt wurden).
Die Höhe des Freibetrags wird im Allgemeinen auf 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 3 Jahren beibehalten.

Steuerliche Änderungen für Unternehmen
Für Jahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wird ein ermäßigter Steuersatz von 23% für Unternehmen eingeführt, deren Nettoumsatz im Vorjahr weniger als 1 Mil­lion Euro betrug. Di eser ermäßigte Steuersatz gilt nicht in den Jahren, in denen das Unternehmen als vermögensverwaltende Gesellschaft angesehen wird.

Plusvalia
Die Beträge der maximalen Koeffizienten, die für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der Steuer auf die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken anzuwenden sind, werden aktualisiert.

Große Vermögen
Die Regierung hat die Einführung einer befristeten Solidaritäts­steuer auf große Vermögen beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine direkte, persönliche Steuer, die die Ver­mögenssteuer ergänzt und die auf das Nettovermögen von Privatpersonen über 3.000.000 Euro erhoben wird. Die Steuer­pflichtigen, die diese Steuer zu entrichten haben, sind die Steuerpflichtigen, die auch der spanischen Vermögensteuer unterliegen.

Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Wert des Nettovermögens des Steuerpflichtigen. Das Reinvermögen bestimmt sich nach dem Unterschied zwischen dem Wert der dem Steuerpflichtigen gehörenden Vermögensgegenstände und Rechte und den Belastungen und Lasten dinglicher Art, soweit sie den Wert der jeweiligen Vermögensgegenstände oder Rechte mindern, und den persönlichen Schulden oder Verpflichtungen, für die der Steuerpflichtige haftet.

Es wird ein Freibetrag von mindestens 700.000 Euro festgelegt. Die Steuer wird am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig (siehe nachstehende Tabelle).

Umfang der Besteuerung

Vermögenssteuer
Diese wird nun auch auf ausländische Gesellschaften angewandt, wenn deren Aktiva zu mindestens 50% direkt oder indirekt aus auf spanischem Gebiet gelegenen Immobilien bestehen.
Der Gesetzgeber begründet diese Änderung mit der Steuervermeidung beim Besitz von Immobilien durch gebietsfremde Personen. Nicht steuerlich ansässige Steuerpflichtige unterliegen der Vermögensteuer für diejenigen Vermögenswerte und Rechte, die sie besitzen, „wenn sie sich auf spanischem Gebiet befinden, dort ausgeübt werden können oder dort erfüllt werden müssen“.
Wer also in den vergangenen Jahren das Steuersparmodell des Erwerbs hochpreisiger Immobilien mittels einer aus­län­dischen Gesellschaft gewählt hat, sollte kurzfristig handeln und die Aktiva der Gesellschaft mit dem Steuerberater prüfen.

Mehrwertsteuer
2023 bringt uns eine Reduzierung der spanischen Mehrwertsteuersätze (IVA). Anstelle von 10 Prozent werden 4 Prozent auf die Abgabe von Binden, Tampons, Slipeinlagen, Kondomen und anderen nichtmedizinischen Verhütungsmitteln erhoben.

 

Sonja Willner
Deutsche Rechtsanwältin / Spanische abogada
www.willner.legal