Ob Wohnungs- oder Hausbesitzer: Wer seine Immobilie auf Mallorca an Urlauber offiziell und legal vermieten will, muss zuvor eine entsprechende Lizenz beim dafür zuständigen Tourismusministerium der Balearen-Regierung beantragen. Mit der Lizenz erhält der Vermieter eine Gewerbe- oder „Betriebs“-Nummer. Die kann sowohl von den Behörden als auch potentiellen Urlaubsgästen inzwischen mittels Handy-App und GPS-Funktion auf ihre Legalität überprüft werden.
Den Antrag auf die Erteilung einer Lizenz kann per Internet gestellt werden. Unter www.caib.es/seucaib/es/tramites/tramite/1095724 hat die Landesregierung ein entsprechendes elektronisches Formular zur Verfügung gestellt. Mit diesem kann man die Vermietung anmelden und den weiteren Behördenweg in Gang setzen.
Übernachtungsplätze an der „Börse“ kaufen
Die Lizenz erhält allerdings nur, wer entsprechende Übernachtungsplätze in der sogenannten „Bettenbörse“ erworben hat. Das ist abhängig von der Verfügbarkeit. Das Mietobjekt muss sich in einer Gegend auf Mallorca – dafür wurde die Insel in Zonen eingeteilt – befinden, in der eine touristische Vermietung überhaupt oder noch erlaubt ist. Oder anders gesagt: Das zur Verfügung stehende Kontingent an Ferienbetten in besonders beliebten „Zonen“, also an den Küsten, ist bereits stark eingeschränkt. Oftmals können dort gar keine Plätze in der „Bettenbörse“ mehr gekauft werden.
Was passiert bei illegaler Vermietung?
Die Vorgaben zu missachten oder gar ohne Lizenz zu vermieten, wird auf Mallorca und den Nachbarinseln mit empfindlichen Geldbußen belegt. Um die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren, durchforsten Mitarbeiter des Tourismusministeriums regelmäßig Onlineportale, wie Airbnb, um mutmaßliche „schwarze Schafe“ zu entdecken. Im Ernstfall steht der Inspektor vor der Tür. So warnen jedenfalls die Behörden.
Vier Bußgelder in zwei Jahren
Der balearische Tourismusminister Iago Negueruela musste in einer Fragestunde im August 2019 allerdings zugestehen, dass seit dem Inkrafttreten des Zonenplans zur Ferienvermietung lediglich vier private Vermieter mit einem Bußgeld belegt wurden. Die Strafe lag bei jeweils 20.000 Euro. Anders war es bei gewerblichen Internet-Plattformen, die das Gesetz missachteten. Sie wurden für illegale Angebote mit jeweils 300.000 Euro zur Kasse gebeten. Aktuell sind über 40 Sanktionsverfahren anhängig. Tatsächlich kommt das Ministerium mit den Kontrollen kaum nach: Der Markt ist groß und unübersichtlich, und es gibt, wie man selbst bestätigt, zu wenig Mitarbeiter, auch wenn das Ministerium in Palma Ende 2019 vier weitere Inspektoren zur Verfolgung von illegalen Anbietern einstellte.
Lobby wird immer mächtiger
Auch auf den Kanaren hat sich die private Ferienvermietung in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Einnahmequelle für einheimische und ausländische Immobilienbesitzer entwickelt. Dementsprechend groß und mächtig ist auch die dahinterstehende Lobby. So musste der Oberste Gerichtshof in Spanien Anfang vergangenen Jahres das Gesetz zur Einschränkung der Ferienvermietung auf den Kanaren kippen. Die obersten Richter sahen in einem weitgehenden Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen in touristischen Gebieten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das Urteil könnte auch Folgen für die Balearen haben.