Im März hat die spanische Verkehrsbehörde (DGT) eine Gesetzesänderung eingeführt. Neben höheren Strafen für Handynutzung steht der Schutz der Zweiradfahrer im Focus. Die wichtigsten Änderungen :
• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht (auch nicht kurzfristig) im Überholvorgang überschritten werden. Bisher galt eine Toleranzgrenze von 20km/h. • Fehlender Sicherheitsgurt, Kinderrückhaltesysteme und andere Schutzelemente führen zu 4 Punkten Verlust. • Wer während der Fahrt am Steuer sitzt und ein Mobiltelefon in der Hand hält, verliert 6 Punkte plus dem bestehenden 200 Euro Bußgeld. • Wer Gegenstände aus dem Fahrzeug wirft, die zur Gefährdung führen wie Brand, Unfall etc. verliert 6 Punkte. • Zweiräder dürfen auf zweispurigen Fahrbahnen nur noch überholt werden, wenn hierfür die Nutzung der Gegenfahrbahn möglich ist. Ein Mindestabstand zum Überholen beträgt 1,5 m – bei Nichteinhaltung drohen 6 Punkte Verlust. • Das Mitführen von Radarblockern oder Warngeräten ist verboten. • Die Alkoholgrenze für minderjährige Verkehrsteilnehmer ist auf 0,0 Promille gesenkt worden. • Fahren ohne Helm führt zu 4 Punkten Verlust.
Anders als in Deutschland, starten Autofahrer in Spanien Ihre „Fahrer-Laufbahn“ mit einem Punkteguthaben von, in der Regel, 12 Punkten. Der Verlust aller Punkte bedeutet zeitgleich den Entzug des Führerscheins. Wenn im Zeitraum von 2 Jahren keine weiteren Verstöße vorkommen, werden die verlorenen Punkte erneut gutgeschrieben.