IVA weiterhin stundungsfähig für kleine Unternehmen
Umsatzsteuer weiterhin auf raten
Kleine und mittlere Unternehmen sowie „Autónomos“ in Spanien können Abführung der IVA trotz Neu-Regelung weiter stückeln
Kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte Pymes, sowie Selbstständige (Autónomos) müssen in Spanien bekanntermaßen alle drei Monate Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer abführen. Das gilt auch für Rechnungen, die aufgrund von länger eingeräumten Zahlungsfristen oder Säumnissen noch gar nicht beglichen sind. Um es insbesondere kleineren Geschäften und Einmann-Unternehmern bei der quartalspflichtigen Steuerabführung einfacher zu machen, durfte die Begleichung der Umsatzsteuer bisher in Teilzahlungen erfolgen. Doch damit schien es fast vorbei. Am 1. Januar dieses Jahres erließ das spanische Finanzamt eine Neu-Regelung, nach der die sogenannte IVA (Impuesto sobre Valor Añadido) fristlos bezahlt werden muss, egal ob eine Ware geliefert, eine Leistung erbracht oder Geld dafür geflossen ist. Zahlreiche Kleinunternehmer- und Selbstständigenverbände gingen nach Bekanntwerden der Regelung auf die Barrikaden. Mit Erfolg. So dürfen Freiberufler sowie Pymes-Unternehmer in Spanien die Umsatzsteuer weiterhin in maximal drei Monatsraten abführen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der fällige Umsatzsteuerbetrag unter 30.000 Euro liegt. Spaniens Finanzminister Cristóbal Montora erklärte jedoch seine Absicht, die Ratenzahlung für die Umsatzsteuer „in Zukunft“ zu streichen. Nach Schätzungen von Unternehmenverbänden wurden im vergangenen Jahr knapp 50 Milliarden Euro Umsatzsteuer von Unternehmen und Selbstständigen auf Raten abgeführt. Bei etwa 30 Milliarden Euro handelt es sich um Umsatzsteuer-“Schulden“, deren einzelne Gesamthöhen unter der von der Regierungung festgelegten 30.000-Euro-Schmerzgrenze lagen. Die Verbände riefen alle Unternehmer und Freiberufler dazu auf, sich bei ihren Steuerberatern über die Möglichkeiten von Ratenzahlungen hinsichtlich der Umsatzsteuer-Begleichung zu informieren.
Redaktion