Das spanische Finanzministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Vermögenssteuer für Nichtresidenten auf Anteile an ausländischen Gesellschaften ausgeweitet werden soll – womöglich sogar rückwirkend für 2022, wie Steuerexperten befürchten.
Durch den verbindlichen Entscheid (Resolución Vinculante) mit der laufenden Nummer V1947-22 war dieser Sachverhalt erst am 13. September neu geregelt worden. Das soll nun offenbar kurzerhand wieder rückgängig gemacht werden. Beobachter gehen davon aus, dass das Gesetz noch vor dem Jahresende vom Parlament verabschiedet wird. Für betroffene Nichtresidenten mit entsprechenden Verhältnissen oder Steuersparmodellen müsste dann die Vermögenssteuer-Situation neu beurteilt werden. Steuerberater auf Mallorca haben bereits begonnen, aktiv auf ihre Klienten zuzugehen, um unnötige Probleme von vornherein zu vermeiden.
Damit verschwindet das wohl letzte Schlupfloch für eine Abgabe, die man außerhalb Spaniens kaum noch kennt. Man kann sich lediglich damit trösten, dass der Grundfreibetrag bei der Vermögenssteuer auf Mallorca und den Nachbarinseln 700.000 Euro beträgt. Dabei soll es auch weiterhin bleiben.