Recht Omnia Consulting 30/05/2022

Mit dem GOLDENEN VISUM zum STEUERLICHEN WOHNSITZ

Omnia-Consulting

Was erlaubt es mir, als Nicht-EU-Ausländer in Spanien zu wohnen und zu arbeiten?
Das Goldene Visum ist ein Visum, das es ausländischen Investoren, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, erlaubt, sich legal im spanischen Hoheitsgebiet aufzuhalten, sofern sie eine bedeutende Kapitalinvestition tätigen, entweder in Finanzanlagen oder in Immobilien.
Diese Art von Visum wird nicht bei den Einwanderungsbehörden bearbeitet, sondern bei den Büros der Einheit für Großunternehmen (UGE), die auf diesen Zweck spezialisiert ist. Mit diesem Visum können Sie sich in allen europäischen Ländern des Schengen-Raums frei bewegen.

Kann ich wirklich von der Golden Visa Card  profitieren?
Das Goldene Visum und die Genehmigung haben einige vorteilhafte Eigenschaften für den Investor und seine Familienangehörigen, da sie seinen Ehepartner, minderjährige Kinder oder Kinder, die wirtschaftlich von ihm abhängig sind, sowie unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie und sogar Familienangehörige, die das in den arbeitsrechtlichen Vorschriften festgelegte Alter erreichen, einschließen können. Mit anderen Worten, die Familienangehörigen des Investors sind die Nutznießer dieser Art von Wohnsitz.

Wie und wann kann ich das Goldene Visum erhalten und welche Voraussetzungen  sind dafür erforderlich?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Investor das Goldene Visum persönlich beantragen oder das Verfahren über einen akkreditierten Vertreter beschleunigen, um die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in weniger als 30 Tagen zu erhalten. Darüber hinaus gibt es zwei grundlegende Anforderungen: ein polizeiliches Führungszeugnis und eine private Krankenversicherung, sofern es sich um eine auf spanischem Gebiet tätige Versicherungsgesellschaft oder eine spanische Versicherungsgesellschaft handelt.

Ab dem Zeitpunkt der Einreise in das spanische Hoheitsgebiet hat man 90 Tage Zeit, um die Golden Visa Card zu erhalten. Das bedeutet, dass die Investition innerhalb eines Zeitraums von höchstens 60 Tagen nach der Antragstellung
getätigt und anerkannt worden sein muss. Investitionen können sein: Geschäftsprojekte, Bankeinlagen, Investment­fonds, börsennotierte Aktien, der Erwerb von Immobilien usw.

Aber wenn ich eine Immobilie kaufe, wie kann ich sie legalisieren, und bin ich dann verpflichtet,  im spanischen Hoheitsgebiet zu bleiben?
Der Erwerb von Immobilien hat sich als die häufigste Anwendung für dieses Visum erwiesen, so dass wir diese Art von Investition näher beleuchten werden.
Um das Goldene Visum für den Erwerb einer Immobilie zu erhalten, muss ein Kaufvertrag über die Waren und das Grundstück sowie eine vom Grundbuchamt des Ortes, an dem die Immobilie erworben wurde, ausgestellte Bescheinigung über das Eigentum und die Belastung vorgelegt werden. Bei dieser Anlageform können mehrere Immobilien erworben werden, solange eine davon als gewöhnlicher Wohnsitz des Investors genutzt wird. Der zu investierende Betrag muss mindestens 500.000 Euro betragen, wofür keine Hypothek beantragt werden kann. Das bedeutet, dass eine Anfangsinvestition von mindestens 500.000 Euro schuldenfrei getätigt werden muss und ab diesem Betrag Darlehen oder Hypotheken beantragt werden können.

Wird die Investition über eine Gesellschaft getätigt, muss dem Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus sowie der Generaldirektion für internationalen Handel und Investoren ein Bericht vorgelegt werden.

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsvisums hängt von der Art der Investition ab, z.B. 2 Jahre für die Erstgenehmigung des Investors und 5 Jahre für die Verlängerung der Genehmigung des Investors. Im Gegensatz zu anderen Genehmigungen erlaubt das Goldene Visum eine längere Abwesenheit von Spanien, ohne dass Sie Ihren Wohnsitz verlieren, und Sie können sogar die spanische Staatsangehörigkeit gemäß dem spanischen Zivilgesetzbuch erhalten.

Wir sind eine mehrsprachige Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Steuerbereich, Zivil-, Handels- und Tourismusrecht, und in der Lage umfassende Dienstleistungen für Ausländer und Inländer, Residenten und Nicht- Residenten anzubieten. Weiterhin verfügen wir über Fach-Personal, spezialisiert darauf die Eigenheiten von Familienunternehmen zu behandeln.

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater bieten Ihnen rechtliche und steuerrechtliche Dienstleistungen an, zur Unterstützung bei einem Immobilienkauf, Erstellung der Buchhaltung Ihres Unternehmens, Gesellschaftsgründung, Testamentserstellung, Steuerberechnung in Spanien, Erbschafts- und Schenkungs­angelegenheiten, Immobilien­übertragung, etc.

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