In Spanien werden ab dem kommenden Jahr neue Regeln für Selbstständige eingeführt. Grundlegende Änderung: Die Flexibilität der autónomos bei den Sozialabgaben entfällt. Die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung ist künftig nicht mehr frei wählbar.
Einteilung nach Einkommen
Es gibt rund 3,4 Millionen autónomos in Spanien. Von diesen zahlen 85 Prozent den Mindestbeitrag in die Sozialkasse, derzeit 294 Euro pro Monat. In diesem Betrag enthalten sind Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Diese Regelungen bleiben bestehen.
Während bislang Selbstständige die Höhe ihrer Beiträge zur Sozialversicherung, unabhängig vom Einkommen, selbst festlegen konnten, erfolgt ab dem 1. Januar 2023 eine Einteilung nach Einkommensstufen.
Fehlende Planbarkeit
Das bedeutet: Die wirtschaftliche Planbarkeit für autónomos entfällt. Denn wer im Krankheitsfall oder in der Rente mehr Geld bekommen wollte, zahlte entsprechend mehr. Umgekehrt konnte derjenige weniger zahlen, der ein gewisses Risiko eingehen wollte oder mehr aktuelles Kapital benötigte und deshalb bei den Abgaben sparte.
Einkommen schätzen
Künftig gibt es 15 Einkommensstufen für Selbstständige in Spanien. Der niedrigste Beitrag liegt bei 230 Euro monatlich, was einem versicherten Einkommen von 751,63 Euro entspricht.
Die höchste Abgabenstufe liegt bei 500 Euro bei einem versicherten Einkommen von 1.633,99 Euro. Die Werte sind allerdings nicht fix, sondern werden in kommenden Jahren angepasst.
So soll der Mindestbeitrag 2025 bei 200 Euro liegen, der Höchstsatz hingegen bei 590 Euro. Blickt man in die Zukunft, liegt die Spanne im Jahre 2031 bei mindestens 183,60 Euro und maximal 1.266,70 Euro.
Änderungen möglich
Um in die entsprechende Abgabenstufe eingeteilt zu werden, müssen autónomos ihre Einkommen schätzen und entsprechend anmelden.
Bis zu sechsmal jährlich können Änderungen vorgenommen werden. Bei falscher Prognose müssen die entsprechenden Beiträge innerhalb von zwei Monaten nach gezahlt werden. Eine Erstattung bei Überzahlung erfolgt binnen vier Monaten.