Residenten und der spanische Führerschein – Darauf müssen Sie achten!
Wer sich einen überwiegenden Teil des Jahres auf Mallorca
aufhält, oder Resident ist,
muss unter Umständen seine deutsche Fahrerlaubnis in einen spanische umtauschen.
Wer dauerhaft auf Mallorca lebt, ist verpflichtet, seine deutsche in eine spanische Fahrerlaubnis umzutauschen, oder umschreiben zu lassen. Betroffen von der Regelung sind unbefristet geltende Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie fallen unter die gesetzliche Regelung und müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Wohnsitzgründung im Land in spanische Führerscheine umgeschrieben bzw. umgetauscht werden. Für jüngere Führerscheine gilt eine Umschreibefrist von 15 Jahren – in beiden Fällen unabhängig vom Alter des Inhabers. Diese Pflicht betrifft übrigens auch Personen, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.
Für den Erhalt einer spanischen Fahrerlaubnis gibt es zwei Möglichkeiten. In beiden Fällen benötigen Sie einen Gesundheitscheck (informe de aptitud psycofísico), bei dem Fahrtauglichkeit und Sehkraft überprüft werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie beim Straßenverkehrsamt (Dirección General de Trafico, DGT) vorlegen müssen.
Sollten Sie Ihren deutschen Führerschein behalten wollen, müssen Sie Ihr Gesundheitszeugnis im spanischen Verkehrszentralregister registrieren lassen. Sie müssen das Dokument dann jederzeit mit sich führen, so dass Sie es im Falle einer polizeilichen Kontrolle, gemeinsam mit dem weiterhin vorhandenen, deutschen Führerschein, vorweisen können.
Eine andere Möglichkeit ist der Umtausch des deutschen in einen spanischen Führerschein. Auch das erfolgt bei der Verkehrsbehörde.
Beachten Sie, dass in beiden Fällen entsprechende Fristen gelten, nach deren Ablauf Sie eine erneute Fahrtauglichkeitsbescheinigung brauchen. Bis 65 Jahre gilt eine 10-Jahres-Frist, ab 65 ist der Check alle fünf Jahre vorgeschrieben.
Zur Umschreibung benötigen Sie Ausweisdokument, Mietnachweis, Residencia und Bescheinigung des Einwohnermeldeamts, zudem den Führerschein als Original und Kopie, zwei Passfotos (32 x 25 mm) und den ausgefüllten Antrag. Die Dokumente werden dann vom Verkehrsregister des Herkunftslandes geprüft und abgeglichen.
Für den Umtausch sind, neben dem Antrag, die NIE und der Führerschein jeweils mit zwei Kopien, eine Erklärung, keinen zweiten Führerschein zu besitzen oder diesen aberkannt bekommen zu haben, Eklärung über die Echtheit des Führerscheins, ein medizinisches Gutachten sowie eine offiziell gültige Übersetzung des Führerscheins erforderlich.