Selbsständig in Deutschland oder Spanien – das sind die Unterschiede
Deutsche und spanische Selbstständige im Vergleich
Wer zahlt die meisten Steuern? Wo ist die Sozialversicherung teurer? Die Unterschiede zwischen „Autónomos“ auf Mallorca und in Deutschland sind zum Teil groß.
Spanien zählt mit fast drei Millionen selbstständigen Berufstätigen (Autónomos) zu den Ländern mit dem größten Anteil an Freiberuflern in ganz Europa. Lediglich in Griechenland, Italien und Tschechien liegt der Anteil an Selbstständigen im Vergleich zur gesamten arbeitenden Bevölkerung über den in Spanien 16 Prozent. In Deutschland liegt der Anteil an Freiberuflern bei aktuell rund 10,5 Prozent. Doch wo liegen die Unterschiede zwischen deutschen und spanischen „Autonómos“? Sozialversicherung In Alemania müssen Freiberufler keine Sozialversicherungsbeiträge abführen (Renten- und Arbeitslosenversicherung). Nur eine Krankenversicherung ist Pflicht. Angestellte sind in Deutschland immer sozialversicherungspflichtig.
In Spanien sind Selbstständige in der staatlichen Sozialversicherung (Seguridad Social) pflichtversichert. Autónomos müssen dafür einen monatlichen Grundbeitrag entrichten, der mindestens 267 Euro beträgt. Der Beitrag ist übrigens nicht abhängig vom Einkommen, sondern kann praktisch selbst festgelegt werden. Außerdem deckt er die Beiträge für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung des Selbstständigen ab. Vorteil: Im Gegensatz zu Deutschland haben Freiberufler in Spanien Anspruch auf Arbeitslosengeld. Seit 2013 kommen Neu-Selbstständige in Spanien zudem in den Genuss von ermäßigten Sozialversicherungsbeiträgen. Die Ermäßigung richtet sich vor allem nach dem Alter der Selbstständigen.
Eine detaillierte Auflistung der Ermäßigungen hält die spanische Sozialversicherungsbehörde im Internet unter www.seg-social.es bereit. Steuern Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige in Deutschland richtet sich nach deren Jahresumsatz beziehungsweise der Berufssparte. Es kann aber auch sein, dass das Finanzamt auf Basis von Schätzungen des Selbstständigen schon im ersten Jahr eine Vorauszahlung verlangt.
Die erste Steuererklärung muss man bis 31. Mai des Folgejahres einreichen. Wenn man die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters macht, hat man bis zum 30. September des Folgejahres Zeit. Je nach Höhe des Umsatzes muss man eine monats- oder quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlung machen. Die Höhe liegt bei aktuell 19 Prozent. Bei geringen Umsätzen kann man sich auch ganz von der Mehrwertsteuer befreien lassen (Regelung für Kleinunternehmer). In Spanien erfolgt die Steuervorauszahlung (retención IRPF) gleich über die Rechnung des Selbstständigen an seine Kunden, soweit es sich nicht um Privatleute handelt. Faktisch bedeutet das, dass der Kunde die Steuer an das Finanzamt abführt. 2016 wurde die Höhe der „rentención“ in den meisten Fällen auf 18 Prozent reduziert (früher 21 Prozent, in 2015 noch 19 Prozent). Je nach Berufsgruppe und Jahresumsatz kann die „rentención“ auch auf 15 Prozent festgelegt werden.
Die Frist für das Einreichen der Einkommensteuererklärung ist immer der 30. Juni des Folgejahres. Die Mehrwertsteuer von 21 Prozent muss in Spanien quartalsweise deklariert werden. Insgesamt sind die steuerlichen Fristen in Spanien sehr streng, man bekommt schon dann eine Sanktion, wenn man nur einen Tag zu spät seine Steuererklärung einreicht.
Redaktion