Die Definition eines Verkehrsverstoßes ist auf Mallorca wie im restlichen Spanien mitunter reine „Ansichtssache“. Die dafür vorgesehenen Bußgelder können jedoch recht drakonisch ausfallen.
Die Liste der möglichen Verkehrsverstöße in Spanien ist ähnlich lang wie in anderen EU-Ländern. Allerdings ist die Definition, ob es sich bei einem Verkehrsverstoß überhaupt um einen solchen handelt, in vielen Fällen Ansichts- beziehungsweise Auslegungssache des jeweiligen Verkehrspolizisten. Nur eines ist klar: Wer bei einem Verkehrsverstoß erwischt wird, muss zum Teil recht tief in die Tasche greifen. Hier ein Auszug der relevanten und weniger relevanten Verkehrsverstöße, für die man auf der Insel üblichweise zur Kasse gebeten wird: Alkohol und Drogen Früher eher ein Kavaliersdelikt, heute einer der gravierendsten Verstöße im Straßenverkehr. Die Rede ist von Alkohol- bzw. Drogenkonsum am Steuer. Wer mit einem Alkoholgehalt über 0,25-Promille-Grenze angehalten wird, muss 200 Euro zahlen. Ab 0,5-Promille beträgt das Bußgeld 500 Euro. Fahrern, denen der Konsum von Marihuana oder Kokain nachgewiesen wird, müssen mit Bußgeldern von ebenfalls 500 Euro rechnen. Zu schnell unterwegs Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten in Spanien ebenfalls zu den schweren Verstößen und werden dementsprechend hart bestraft. Minimum sind 100 Euro Strafe bis zu einer Übertretung von 10 Stundenkilometern. Ab 10 km/h mehr als vorgeschrieben, erhöhen sich die Strafen um jeweils 100 Euro für jede weitere 10 km/h schnelle Übertretung. Wer also 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss 300 Euro zahlen, etc. Handy am Steuer Wer beim Autofahren mit dem Telefon und Kopfhörern am/im Ohr erwischt wird, bekommt auf Mallorca ein Bußgeld von 200 Euro aufgebrummt. Die gleiche Summe wird auch fällig, wenn sich Fahrer, Beifahrer oder Mitfahrer auf der Rücksitzbank nicht angeschnallt haben. Fehlfunktionen am Fahrzeug Das Rücklicht kaputt, keine Warnweste im Auto oder ein Reifengummi abgefahren? Auch diese Missstände werden von spanischen Verkehrspolizisten geahndet. Wer dabei Reue zeigt, kommt in der Regel mit einer Verwarnung und der „Bitte“ davon, die kaputten und fehlenden Fahrzeugteile schnellstmöglich zu ersetzen. Wer auf „harte“ Sheriffs trifft, muss man Bußgeldern zwischen 100 (kaputte Glühbirnen, Blinker) und 200 Euro (abgefahrende Reifen, fehlende Warnweste, etc.) rechnen. Ohne Tüv und Versicherung Wer mit abgelaufenem TÜV, Versicherungs- und Führerschein oder KFZ-Steuernachweis erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Tipp: Da es oft Wartezeiten für einen TÜV-Termin auf der Insel gibt, sollte man sich vor ab einen im Internet reservieren – www.serviciositv.es. Die Reservierungsbestätigung „schützt“ bei einer Verkehrskontrolle vor dem Bußgeld. Bei Rot über die Ampel Das Ignorieren von Verkehrszeichen (Ampeln, Parkverbot, Einbahnstraße, Zufahrtsverbot, etc.) wird auf Mallorca in der Regel mit 200 Euro Bußgeld geahndet. Die letztendliche Höhe des Bußgeldes unterliegt jedoch den städtischen oder kommunalen Vorgaben. Flip-Flops am Steuer Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe „auslegbarer“ Verkehrsverstöße wie das Tragen von adäquatem Schuhwerk beim Fahren – Flip-Flops sind ebenso wie High Heels „eigentlich“ verboten (200 Euro). Wichtig: Wer ein Bußgeld innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung bezahlt, erhält in Spanien einen Schnellzahler-Rabatt von 50 Prozent.