„Essenziell Notwendige Tätigkeiten “ – noch immer kein offizielles Dekret
Nachdem Ministerpräsident Pedro Sánchez am 28.03 die Verschärfung der Ausgangssperre verkündet hat wird die Arbeit stark eingeschränkt. Wer keiner essenziell notwendigen Tätigkeit nachgeht, muss ab Montag 30.03. bis einschließlich Donnerstag, 9. April, zu Hause bleiben. Die entsprechenden Maßnahmen wurden heute verabschiedet. Bisher gibt es jedoch keine offizielle Information (Boletín) hinsichtlich der genauen Definition der nicht betroffenen Branche. Bisher definiert sind lediglich;
– Nahrungsmittelkette: Landwirtschaft, Fischerei und die Produktion, der Transport und der Verkauf von Lebensmitteln
– für Gesundheit: Gesundheits- und Apothekenaktivitäten, Personal von Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen für Angehörige
– Verteilung von Strom-, Gas- und Wasserdienstleistungen
– Postamt und ein Teil des Gütertransports
– Staatliche und private Sicherheitskräfte
– Telekommunikation
– Bestattungsdienste
– Medien
– Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur
– Finanzdienstleistungsunternehmen
Die offizielle Veröffentlichung des BOE wird für morgen erwartet und gibt dann konkreten Aufschluss über Ausnahmen und Umgang. Klar scheint jedoch das die Bau- und Handwerks- Branchen in großen Teilen betroffen sein wird. Die Vorgaben betreffen sowohl Angestellte als auch Autonomos und sind branchenspezifisch.
Die offiziellen „Boletin“ Veröffentlichungen finden sie https://www.boe.es/