Der Erhalt einer Immobilie als Schenkung kann unerwartete Komplexitäten bergen, insbesondere wenn der Schenker mit Steuerschulden belastet ist. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten die Begünstigten einer solchen Schenkung sich mit einigen wesentlichen Aspekten vertraut machen:
1. Überprüfung der Verjährungsfrist des Fiskus: Das Finanzamt besitzt eine vierjährige Frist, innerhalb derer es den Schenkungsempfänger gesamtschuldnerisch für die Steuerverbindlichkeiten des Schenkers haftbar machen kann. Diese Frist setzt nach dem Ablauf der freiwilligen Zahlungsperiode des Schenkers ein.
2. Recht auf Auskunft über die Steuerschuld: Empfänger einer Schenkung haben das Recht, über den Ursprung der geltend gemachten Steuerschulden aufgeklärt zu werden. Dies schließt Einblicke in die dem Schenker erteilten Steuerbescheide oder etwaige Sanktionen ein.
3. Haftungsbegrenzung auf den Schenkungswert: Die Haftungsverpflichtung des Empfängers beschränkt sich auf den Wert der erhaltenen Schenkung. Sollte der Wert der Schenkung niedriger als die Gesamtschuld des Schenkers sein, so ist die Haftung entsprechend limitiert.
4. Schutz bei Unwissenheit über Steuerverbindlichkeiten: Sofern der Empfänger keine Kenntnis von den Steuerschulden des Schenkers hatte, ist eine Haftung nicht selbstverständlich. Es obliegt dem Finanzamt, eine Beteiligung des Empfängers an der Verpflichtung des Schenkers nachzuweisen.
5. Haftung minderjähriger Empfänger und ihrer Eltern: Minderjährige haften nicht direkt, jedoch kann ein Elternteil, das im Namen des Kindes handelt, zur Verantwortung gezogen werden.
6. Begleichung von Schulden während des Rechtsbehelfsverfahrens: Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, wird empfohlen, die Schulden während des Widerspruchsverfahrens gegen einen Haftungsbescheid zu begleichen.
7. Ausstellung eines neuen Haftungsbescheids: Sollte der ursprüngliche Bescheid aufgehoben werden, behält sich das Finanzamt das Recht vor, einen korrigierten Bescheid zu erlassen.
Diese Punkte bieten Orientierung für Empfänger von Immobilienschenkungen und somit eine Orientierungshilfe, um sich auf mögliche Steuerverpflichtungen des Schenkers adäquat vorzubereiten und darauf zu reagieren.