Welche Mallorca-Immobilien jetzt von der Vermögenssteuer befreit sind
Verbindliche Auskunft der Finanzbehörden
Gute Nachrichten für eine Gruppe von internationalen Grundbesitzern auf Mallorca. Das spanische Finanzamt befreit sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Vermögenssteuer.
Das gilt für professionelle Arrangements, bei denen die Immobilie über eine Gesellschaft gehalten wird. Durch den verbindlichen Entscheid (Resolución Vinculante) mit der laufenden Nummer V1947-22 wurde dieser Sachverhalt kürzlich neu geregelt, berichtet das Portal Idealista.
Dabei antwortete das Finanzamt auf die Anfrage des auch auf Mallorca aktiven Steuerbüros Bové Montero y Asociados im Namen eines deutschen Klienten. Die Person war zu 100 Prozent im Besitz von deutschen Firmenanteilen, über die mittels anderer nicht-residenter Gesellschaften eine Mallorca-Immobilie gehalten wurde.
Da es sich nicht um direkten Immobilienbesitz in Spanien handle, könne auch keine Vermögenssteuer fällig sein, wird in der Entscheidung argumentiert.
„Wir begrüßen, dass damit nun Rechtssicherheit herrscht“, so Bové Montero y Asociados. Die Rückforderung von zuviel bezahlten Steuern in den Vorjahren halten die Experten ebenfalls für möglich.
In der Vergangenheit hatten die Steuerbehörden noch auf einer anderen Position bestanden, und zwar mit den Verbindlichen Entscheiden V0093-16 und V1995-20. Vor allem dann, wenn die Aktiva der Gesellschaft zu mehr als 50 Prozent aus Immobilien bestanden.
Zwar besteht in diversen internationalen Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich durchaus die Möglichkeit, das so zu handhaben, doch fehlte laut Bové Montero y Asociados bislang die innerspanische Rechtsgrundlage dafür. Ob in kommenden Jahren erneut Änderungen kommen, muss man sehen. Vorerst bietet sich jedenfalls ein interessantes Schlupfloch für eine Abgabe, die man außerhalb Spaniens kaum noch kennt. Der Grundfreibetrag bei der Vermögenssteuer beträgt auf Mallorca und den Nachbarinseln 700.000 Euro.