Recht Omnia Consulting 31/10/2022

Wichtige Steueränderungen für das kommende Jahr 2023

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Wichtige Steueränderungen für das kommende Jahr 2023

Am 5. Oktober billigte die spanische Regierung die neuen Steuervorschläge für das kommende Jahr 2023, die sich vor allem auf große Vermögen und Unternehmen auswirken und wichtige Neuerungen bei Steuern wie der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer mit sich bringen werden.
Eine der Sorgen, die die Bürger und Geschäftsleute umtreibt, ist die Frage, inwieweit sie davon betroffen sein werden, sowohl negativ als auch positiv, denn zu den wichtigsten angekündigten Neuerungen gehören die neue Solidaritätssteuer für große Vermögen und die Senkung der Steuerlast für niedrige Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer.

Was die neue Solidaritätssteuer auf große Vermögen betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass sie nur ein Nettovermögen von mehr als drei Millionen Euro betrifft. Obwohl sie als neue Steuer dargestellt wird, handelt es sich in Wirklichkeit um eine Kopie der Vermögenssteuer, da die Regeln für die Bewertung des Vermögens und die Vorteile dieselben sind, ebenso wie der Abzug von Schulden und die Befreiung des Hauptwohnsitzes bis zu 300.000 Euro. Der Steuersatz beträgt 1,7% für Vermögen zwischen 3 und 5 Millionen Euro, 2,1% zwischen 5 und 10 Millionen Euro und 3,5% für Vermögen über 10 Millionen Euro.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können die Bürger von dieser staatlichen Steuer den Betrag abziehen, der sich aus der in jeder autonomen Gemeinschaft geltenden Vermögenssteuer ergibt. Obwohl vorgesehen ist, dass diese Regelung nur vorübergehend gilt, wird eine Überprüfungsklausel aufgenommen, um ihre Gültigkeit zu bewerten.

Bei der Einkommenssteuer wurden verschiedene Maß­nahmen eingeführt, um die Steuern auf niedrigere Einkommen zu senken und die Steuern auf höhere Einkommen zu er­höhen.
Arbeitseinkommen, deren Lohn unter 21.000 Euro liegt, werden ermäßigt (derzeit bis zu 18.000 Euro) und der Mindestfreibetrag für die Abgabe einer Steuererklärung wird von 14.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.
Was die Kapitaleinkünfte betrifft, so werden alle Einkünfte aus beweglichem Kapital und Kapitalgewinne zwischen 200.000 und 300.000 Euro mit 27% und ab 300.000 Euro mit 28% besteuert.
Auch Selbstständige werden von diesen Maßnahmen pro­fitieren, da der abzugsfähige Betrag für schwer zu rechtfertigende Ausgaben auf 7% mit einem Höchstbetrag von 2.000 Euro angehoben wird, und für diejenigen, die Steuern in Modulen zahlen, wird das Nettoeinkommen um 5% reduziert.

Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Mi­llion Euro werden mit einem Körperschaftsteuersatz von 23% besteuert, der auf den derzeitigen Satz von 2% gesenkt wird. Für Unternehmen, die unter die konsolidierte Regelung fallen, gilt eine befristete Maßnahme, wonach im Jahr 2023 bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage nur 50% der Verluste von Tochtergesellschaften, die in die Gruppe integriert sind, abzugsfähig sein werden.

Dies ist eine Zusammenfassung der Maßnahmen, die im Steuerpaket der Regierung für das nächste Jahr enthalten sind, um „ein gerechteres Gesellschaftsmodell“ zu erreichen.

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