Keine direkten Gebühren in Spanien beim Abheben an fremden Geldautomaten
Die Bank, an deren Automat das Geld abgehoben wird, kann die Kosten aber an das jeweilige Geldinstitut des Kunden weitergeben. Dieser Bank obliegt es dann, die Gebühren dem eigenen Kunden vollständig oder teilweise zu berechnen. Die Höhe der Gebühren muss vor dem Abheben angezeigt und vom Kunden angenommen oder abgelehnt werden. Die neue Regelung trat 4. Oktober 2015 in Kraft. Geldinstitute sind nun verpflichtet, sie bis spätestens 1. Januar 2016 umsetzen. Wie die Vizepräsidentin der Zentralregierung Soraya Sáenz erklärte, gebe die Verordnung mehr Sicherheit und schütze zusätzlich die Verbraucher.
Marc Fischer (Bild: Archiv)