Mit Versicherungen ist es wie mit Weihnachtsgedichten: Erst, wenn man sie dringend braucht fällt auf, wie sehr man sich beizeiten hätte vorbereiten sollen. Das gilt vor allem für Krankenversicherungen. Im Heimatland ist sie für die meisten Menschen ein Standard. Doch bei Reisen ins Ausland wird eine entsprechende Absicherung für den Notfall häufig vergessen.
Damit die reguläre Krankenversicherung auch im EU-Ausland greift und eine ärztliche Behandlung umfasst, sollte man sich absichern. Das gilt nicht nur für Inselurlauber. Auch als Resident reist beruhigter, wer rechtzeitig plant und vorsorgt.
In Deutschland meist inklusive
Sicherheit bringt eine kleine Karte, die entweder beantragt werden muss oder, im Falle deutscher Versicherter, meist schon auf der regulären Versichertenkarte aufgedruckt ist. Sie heißt Europäische Krankenversicherungskarte oder European Health Insurance Card (EHIC). Prüfen Sie doch einmal nach: Auf der einen Seite Ihrer regulären Krankenversichertenkarte befinden sich Foto und persönliche Angaben, wie zum Beispiel die Versicherten- und Krankenkassennummer.
Auf der anderen Seite müsste im besten Fall ein blauer Aufdruck mit dem Titel „Europäische Krankenversicherungskarte“, kurz EKVK, sowie dem „DE“-Zeichen, den Europasternen und Kennzahlen zu finden sein. Falls Sie die Angaben zum ersten Mal entdecken, denken Sie daran, im blauen Feld zu unterschreiben.
Versichert in über 27 EU-Ländern
Ist die Absicherung noch nicht auf Ihrer Versichertenkarte vermerkt, können Sie die EKVK kostenlos bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung beantragen. Sie gewährleistet während des vorübergehenden Aufenthalts in einem der insgesamt 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, den Anspruch auf medizinische Leistungen des jeweils öffentlichen Gesundheitssystems.
Chronische Krankheiten mitversichert
Die möglicherweise entstehenden Kosten entsprechen denjenigen der Versicherten des entsprechenden Landes; Urlauber werden also im wahrsten Sinne des Wortes „gleich-behandelt“. Wenn auch nicht immer kostenlos. Doch dazu später. Wichtig zu wissen ist, dass über die EKVK auch Leistungen in Verbindung mit chronischen oder schon bestehenden Krankheiten sowie im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt abgedeckt sind. So können Sie auch als werdende Mutter unbeschwert in den Urlaub reisen.
In Spanien Antrag erforderlich
Für Mallorca- bzw. Spanien- Residenten ist es ähnlich. Auch hier deckt die Tarjeta Sanitaria Europea, kurz TSE, unerwartete Behandlungen im EU-Ausland ab. Die Karte muss allerdings, im Gegensatz zu den meisten deutschen Versicherungen, eigens beantragt werden. Bei Versicherten des spanischen Sozialsystems geht das bei der Seguridad Social.
Beantragt werden kann die TSE auf verschiedene Weise. Wer einen elektronischen Schlüssel (cl@ve) besitzt, kann sich über das Portal der Seguridad social einloggen. Anträge funktionieren auch via SMS oder ganz ohne digitales Zertifikat über die oben genannte Webseite. In letzterem Fall einfach auf „solicitar“ klicken, dann „sin certificado digital“ und schließlich ein Klick auf „solicitar/renovar tarketa digital“.
Bestätigung via E-Mail
Achten Sie darauf, dass „Sólo para el títular del derecho“ ausgewählt bleibt, schließlich beantragen Sie die Karte für sich selbst. Gehen Sie nun auf „aceptar“ und notieren Sie die nun erscheinende Referenznummer. So können Sie später den Bearbeitungsstatus Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte kontrollieren. Eine Bestätigung erfolgt automatisch per E-Mail.
Die TSE sollte innerhalb von fünf Tagen bei Ihnen eintreffen. Falls die Zusendung ausbleibt, hilft die Servicenummer +34 901 166 565 weiter. Wichtig ist, dass Ihre Adresse der bei der spanischen Sozialversicherung angegebenen entspricht. Die Karte wird nämlich zugeschickt. Ansonsten müssen Sie sich vor der Beantragung erst ordentlich ummelden.
Anwendbar in vielen Ländern
Wie lange die spanische TSE gültig ist, finden Sie unter fecha de expiración. Anwendbar ist die TSE in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, der Slowakei, in Slowenien, Ungarn, der Tschechische Republik, Schweden und Zypern.
Die Kosten für Behandlungen in kassenärztlich zugelassenen Praxen werden in Deutschland direkt mit der Seguridad Social abgerechnet. Stationäre Krankenhausaufenthalte oder bei Rezepten sind Zuzahlungen nötig.
Regeln beachten
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist ein Nachweis für den Notfall. Das gilt sowohl für deutsche als auch spanische Versicherte. Das bedeutet, sie kann nicht für Auslandsbehandlungen verwendet werden, beispielsweise für geplante Operationen bei Spezialisten oder medizinische Zusatzbehandlungen, wie Schönheitsoperationen. Sie ist ausschließlich einsetzbar für den Fall der Fälle, zum Beispiel bei Verletzungen oder Zahnschmerzen.
Die EKVK oder TSE ist auch kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Sie umfasst keine Leistungen der Europäischen Gesundheitsversorgung, Rücktransporte ins Heimatland oder gar Ersatz für verlorene oder gestohlene Privatsachen. Die Karte deckt auch nicht die Kosten für eine Behandlung. Das liegt an den unterschiedlichen Länderregelungen: Leistungen, die in einem Land inbegriffen sind, sind in einem anderen Land kostenpflichtig.
Auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt aufgrund von Berufstätigkeit oder Studium, gilt die Karte nicht. In diesen Fällen müssen Sie sich im Sozialversicherungssystem anmelden. Die Vordrucke sind einheitlich und können auf den Seiten der Europäischen Union heruntergeladen werden: Hier
Europäische Krankenversicherungskarte für Mallorca-Residenten (TSE)
Alle Informationen zu Beantragung, der Verwendung und der Gültigkeitsdauer finden Sie online unter: Infos Seguridad Social Trajeta
Die TSE selbst kann über das folgende Portal beantragt werden: So können Sie die Trajeta beantragen