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  • Omnia Consulting – Der „Hausrat“ bei der Erbschaftssteuer in Spanien
Recht Die Inselzeitung 28/11/2021

Omnia Consulting – Der „Hausrat“ bei der Erbschaftssteuer in Spanien

Omnia Consulting – Der „Hausrat“ bei der  Erbschaftssteuer in Spanien

Bei der Erbschaftsannahme in Spanien besteht eine der gesetzlichen Pflichten darin, innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod die Erbschaftssteuer zu entrichten. Diese progressive Steuer wird auf das bewegliche oder unbewegliche Vermögen erhoben, das der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes besitzte.
Eines der Güter, die in der Erbschaft auftauchen, ist der soge­nannte "Hausrat", aber was versteht man unter Hausrat im steuerlichen Bereich und für die Zwecke der Erbschaftssteuer.
Es handelt sich um die Gesamtheit der Güter, die aus Kleidung, Möbeln und Einrichtungsgegenständen bestehen, die den Hausrat des gewöhnlichen Wohnsitzes des Verstorbenen bilden, mit Ausnahme von Schmuck, Kunstgegenständen, historischen Gegenständen und anderen Gegenständen von außergewöhnlichem Wert.
Dieser gehört zur Erbmasse und wird mit einem Prozentsatz von 3% des Gesamtvermögens des Verstorbenen bewertet, es sei denn, die Erben weisen dem Hausrat einen höheren Wert zu oder beweisen das Nichtvorhandensein oder dass der Wert niedriger ist als der, der sich aus der Anwendung des vorgenannten Prozentsatzes ergibt, d.h. 3% werden automatisch auf den Wert des Nachlassvermögens angewendet.

Wenn die Erben jedoch der Ansicht sind, dass der Wert des Hausrates weniger als 3% beträgt, müssen sie das beweisen, z.B. wenn der Verstorbene keine eigene Wohnung hatte (er lebte in einer Residenz, einem Hotel oder bei einem Verwandten), was in den meisten Fällen schwierig sein wird.
So vertritt unser Oberster Gerichtshof in einem kürzlich ergangenen Urteil die Auffassung, dass es nicht richtig ist, die 3% auf das gesamte Vermögen des Nachlasses anzuwenden, sondern nur auf dasjenige, das dem privaten oder persönlichen Gebrauch des Verstorbenen diente, und zwar unter Ausschluss aller anderen. Insbesondere sind Aktien und Wertpapiere aus dem Begriff des Hausrates ausgeschlossen.

Wir sind eine mehrsprachige Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Steuerbereich, Zivil-, Handels- und Tourismusrecht, und in der Lage umfassende Dienstleistungen für Ausländer und Inländer, Residenten und Nicht- Residenten anzubieten. Weiterhin verfügen wir über Fach-Personal, spezialisiert darauf die Eigenheiten von Familienunternehmen zu behandeln.

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater bieten Ihnen rechtliche und steuerrechtliche Dienstleistungen an, zur Unterstützung bei einem Immobilienkauf, Erstellung der Buchhaltung Ihres Unternehmens, Gesellschaftsgründung, Testamentserstellung, Steuerberechnung in Spanien, Erbschafts- und Schenkungs­angelegenheiten, Immobilien­übertragung, etc.

Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit und wir besprechen Ihr persönliches Anliegen bei einem Termin
in unserer Kanzlei:
 
Omnia Consulting
C/ Sant Miquel, 46
esc. dcha, 2º piso, despacho 10-A y 10-B
E-07002 Palma de Mallorca
Tel. +34 971 288 442 – Fax +34 971 282 924
info@omnia-consulting.com
www.omnia-consulting.com

 

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