Spaniens Fiskus muss Strafgeld bei fehlerhaftem Modelo 720 mindern
Spaniens Fiskus muss Strafgeld bei fehlerhaftem Modelo 720 mindern
Der Europäische Gerichtshof hat Anfang Februar die vom spanischen Fiskus erhobenen Strafgelder in Bezug auf fehlerhaftes Ausfüllen des Modelo 720 für rechtswidrig erklärt. Das entbindet Steuer-residenten zwar nicht von der Pflicht, das Modelo 720 abzugeben und Auslandsvermögen zu deklarieren. Jedoch müssen die teils drakonischen Strafgelder auf Fehlangaben deutlich gesenkt werden. So war es, laut Kläger Alejandro del Campos, Steuerberater und Rechtsanwalt, durchaus üblich, für ein falsch ausgefülltes Feld 5.000 Euro Strafe zu zahlen. Auf diese Weise summierten sich die Geldbußen schon mal schnell in den mittleren fünfstelligen Bereich. Damit ist nun Schluss. Die Strafzahlungen müssen neu geregelt werden. Betroffene können mit diesem Urteil laufende Verfahren ungültig machen, oder auf bereits ohne Widerspruch erfolgte Zahlungen entsprechend eine Entschädigung einfordern. Auch, wenn diese, nach Einschätzung del Campos, nicht so hoch ausfällt wie die ursprüngliche Strafe selbst.