Neues Tierschutz Gesetz in Spanien – Zum Schutz des Tieres
Neues Tierschutzgesetz in Spanien:
Was Tierbesitzer auf Mallorca jetzt wissen müssen.
Seit dem 29. September ist für alle Hunde auf Mallorca eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Dies wurde durch das jüngste Tierschutzgesetz festgelegt, welches bereits für Verwirrung unter Tierbesitzern sorgte. Ramón García, Präsident der Tierärztekammer der Balearen (COVIB), hebt hervor, dass das Gesetz noch weiterentwickelt werden müsse und viele Aspekte noch unklar seien. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen einer Haftpflicht- und einer Krankenversicherung für Haustiere, wobei Letztere teurer ist und bei Krankheit oder Unfällen greift.
Nicht alle Haftpflichtversicherungen sind gleich: Einige decken nur Schäden an Dritten ab, während andere auch Tierarztkosten, Verlust oder Rechtsstreitigkeiten einschließen. Einige Hausversicherungen könnten diese Deckung bereits enthalten, doch wird empfohlen, eine spezialisierte Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne eine solche Versicherung riskieren Hundebesitzer Geldstrafen von 500 Euro bis zu 10.000 Euro. Zudem bleibt unklar, welcher Deckungsbetrag durch die Versicherung gewährleistet sein sollte. Das Gesetz legt auch fest, welche Tiere als Haustiere anerkannt werden: Hunde, Katzen und Frettchen. Andere Tiere könnten in der Zukunft ebenfalls als Haustiere gelten, doch ist dies noch in Prüfung. Bestimmte Wildtiere könnten als gefährlich eingestuft werden, und deren Haltung könnte besonderen Vorschriften unterliegen. Ein weiteres interessantes Element des Gesetzes ist die Einführung eines obligatorischen Kurses für Hundebesitzer. Es bleibt jedoch unklar, wie oft dieser Kurs besucht werden muss und wer ihn anbieten wird.
Insgesamt zeigt das neue Gesetz zwar gute Absichten im Hinblick auf den Tierschutz, lässt jedoch viele Fragen offen und macht noch klare Leitlinien für Tierbesitzer erforderlich.