Experten Tipp Omnia Consulting – Erbschaft und Übertragung
Erste Maßnahmen der Steuerreform auf den Balearen:
Änderungen bei Erbschaft und Übertragung von Vermögen
Nach den Regionalwahlen, die einen Wechsel in der balearischen Regierung bedeuteten, in der die Konservativen in der Minderheit regieren werden und auf die Unterstützung einer anderen rechtsgerichteten Partei wie VOX angewiesen sind, um regieren zu können, war eine der ersten Maßnahmen, die beschlossen wurden, die wesentliche Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Übertragungssteuer. Diese Änderungen, die am 18. Juli 2023 beschlossen wurden, haben wichtige Auswirkungen sowohl für die Residenten als auch für die Nichtresidenten der Balearen.
Ursprünglich waren Gebietsfremde von der Anwendung dieser neuen Maßnahmen ausgenommen, aber nachdem die Balearenregierung von dem Verordnungstext und den möglichen Klagen vor den europäischen Gerichten wegen Diskriminierung erfahren hat, hat sie bereits ihre Absicht bekundet, die Verordnung unverzüglich zu ändern, so dass sie unterschiedslos sowohl auf Gebietsansässige als auch auf Gebietsfremde angewendet werden kann.
Die folgenden neuen steuerlichen Maßnahmen wurden genehmigt: Die Zahlung von Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Ehegatten wird abgeschafft. Bei Erbschaften zwischen Geschwistern oder zwischen Onkeln und Neffen und Nichten, bei denen die verstorbene Person keine Nachkommen hat, beträgt die Ermäßigung 50%. Hat die verstorbene Person Nachkommen, so beträgt die Kürzung 25%. Die Reform gilt sowohl für Erbschaften von Todes wegen als auch für Erbschaften im Rahmen der so genannten pactos sucesorios oder Erbschaften zu Lebzeiten nach dem Zivilrecht der Balearen. Im Falle einer Erbschaft von Todes wegen wird die Steuer jedoch erst am Tag des Todes des Erblassers fällig. Daher gilt diese neue Besteuerung nicht für Erbschaften von Verstorbenen vor dem 18. Juli 2023. Das Gesetzesdekret sieht auch die vollständige Abschaffung der Grunderwerbssteuer (ITP) auf den Erwerb des ersten gewöhnlichen Wohnsitzes für Personen unter 30 Jahren und Personen mit einer Behinderung von mindestens 33% vor. Der Steuersatz beträgt 2%, wenn der Erwerber unter 36 Jahre alt ist und die Immobilie die erste von ihm erworbene Wohnung ist. Außerdem muss die erworbene Immobilie der gewöhnliche Wohnsitz des Vaters, der Mutter oder der Eltern sein, die mit dem Sohn, der Tochter oder den Kindern unter elterlicher Aufsicht zusammenleben und Mitglieder einer kinderreichen Familie oder einer Familie mit nur einem Elternteil sind, sofern der Kaufpreis der Immobilie 350.000 Euro nicht übersteigt. Diese Steuerreformen auf den Balearen stellen eine bedeutende Veränderung in der Steuerstruktur der Gemeinschaft dar, und bedenken Sie, dass die balearische Regierung angekündigt hat, die Besteuerung der Vermögenssteuer zu senken, so dass wir diesbezüglich auf Änderungen achten müssen. Auch wenn diese Maßnahmen für viele Residenten und Nicht-Residenten von Vorteil sein können, ist es wichtig, sich zu informieren und sich professionell beraten zu lassen, um die Auswirkungen dieser Änderungen vollständig zu verstehen.
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