Recht Andreas John 07/09/2019

Was tun beim Diebstahl – Und plötzlich war die Brieftasche verschwunden

Beim Verlust von Ausweisdokumenten, Bankkarten und/oder Geld auf Mallorca sollten Sie in jedem Fall eine polizeiliche Verlustanzeige aufzugeben. Diese benötigen Sie sowohl zur Vorlage bei Versicherungen als auch für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments. Sie können die Verlustanzeige bei jeder Polizeidienststelle auf der Insel aufgeben. Formulierungshilfen für die Anzeige in deutscher und spanischer Sprache finden Sie auf der Webseite www.spanien.diplo.de. Diese können Sie bereits ausgefüllt zur Polizeidienststelle mitbringen, um die Kommunikation und Aufnahme der Anzeige zu erleichtern.

Ebenfalls möglich ist die telefonische Erstattung einer Anzeige bei der Policia Nacional. Deutschsprachige Mitarbeiter sind dort verfügbar. Diese Form der Anzeigenerstattung ist jedoch nicht bei allen Delikten (z.B. nicht bei schweren Straftaten) möglich. Die Anzeige muss binnen 48 Stunden bei einer beliebigen Polizeistation persönlich bestätigt und unterzeichnet werden. Sie können die Anzeige unter der Nummer (0034) 902 102 112 aufgeben. Entsprechende Telefongebühren fallen an. Bitte beachten Sie, dass die telefonische Aufgabe einer Anzeige nur zwischen 09.00-15.00 Uhr möglich ist.

Soweit Ihr Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren gegangen oder entwendet worden ist, sollten Sie die Online-Funktion sperren lassen. Dies ist unter der Nummer 0049 116 116 (gebührenfrei bei Anrufen aus Deutschland, aus dem Ausland gebührenpflichtig) möglich. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Gemäß geltender spanischer Luft­sicherheitsbestimmungen ist generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. Wir raten Ihnen, im Falle des Ausweisverlusts mit Ihrer Fluggesellschaft (ggfs. auch über Ihren Reiseveranstalter) abzustimmen, ob die Beförderung zur Rückkehr nach Deutschland ausnahmsweise mit der polizeilichen Verlustanzeige möglich ist.

Im Übrigen kann die für Sie zuständige Auslandsvertretung einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisedokuments nur möglich ist, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststellbar ist. Hierzu muss eine Identitätsprüfung über die zuständigen inländischen Behörden erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung des Dokuments unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann. Am Abend, Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung in der Regel, da die inländischen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Ausweisdokument kann daher von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung frühestens am darauffolgenden Werktag während der üblichen Öffnungszeiten ausgestellt werden.

Quelle: Deutsches Konsulat in Palma

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